Persönlich · unverbindlich · diskret
Vorgehen
In Deutschland sind drei Wertermittlungsverfahren üblich: Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren. Welches für Ihre Immobilie maßgeblich ist, hängt von Objektart und Nutzung ab. Wir erklären Ihnen, warum wir uns wofür entscheiden.
Eine unmittelbare Preiseinschätzung werden Sie bei uns nicht bekommen. Wir gehen davon aus, dass unsere Kunden nachvollziehen, wie komplex und individuell eine Immobilie ist.
Selbst zwei Wohnungen im selben Haus können sich erheblich unterscheiden: im Zuschnitt, im Zustand, in der Lage im Gebäude und in der Vermietungssituation. Ein zu hoher Startpreis kostet Vermarktungszeit und am Ende Geld. Ein zu niedriger verschenkt Substanz.
Deshalb nehmen wir uns die Zeit, den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln, und ordnen das Ergebnis gemeinsam mit Ihnen ein.
Schildern Sie uns kurz Objektart und Lage. Wir stimmen dann einen Besichtigungstermin ab, in Hamburg oder an der Lübecker Bucht, auf Wunsch auch am Wochenende.
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Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz. Sie erreichen mich direkt, nicht über eine Zentrale.
Zuerst ein kurzes Telefonat zu Objektart und Lage, dann der Termin vor Ort. Danach werten wir Unterlagen und Vergleichsdaten aus und besprechen das Ergebnis persönlich mit Ihnen. Die Bewertung ist unverbindlich. Ob und in welcher Höhe Kosten entstehen, klären wir vor dem Termin. Eine Verpflichtung zu einem Maklerauftrag entsteht daraus nicht.
Für die Aufnahme planen Sie etwa eine Stunde ein, bei größeren Objekten entsprechend mehr. Das Ergebnis besprechen wir in einem zweiten Termin, sobald Unterlagen und Vergleichsdaten ausgewertet sind.
Bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern ist meist das Vergleichswertverfahren maßgeblich. Bei besonderen Objekten ohne echte Vergleichsfälle kommt das Sachwertverfahren infrage, bei vermieteten Renditeobjekten das Ertragswertverfahren. Welches Verfahren wir heranziehen, begründen wir Ihnen.
Für Vermarktung und Verkauf ist ein gültiger Energieausweis vorgeschrieben. Er gilt zehn Jahre ab Ausstellung, und die wesentlichen Angaben daraus müssen bereits in der Anzeige stehen. Fehlt der Ausweis, klären wir früh, welche Variante für Ihre Immobilie infrage kommt.
Unsere Wertermittlung dient der Vorbereitung eines Verkaufs. Für Zwecke gegenüber Finanzamt, Gericht oder Banken wird häufig ein Gutachten eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen verlangt. Sagen Sie uns, wofür Sie die Bewertung benötigen. Wir sagen Ihnen offen, was wir leisten und wann ein Sachverständiger der richtige Weg ist.
Der Angebotspreis steht im Inserat, der Verkaufspreis im Kaufvertrag. Beide können deutlich auseinanderliegen. Für eine realistische Einschätzung zählen deshalb erzielte Kaufpreise vergleichbarer Objekte und nicht die Preise, die online sichtbar sind.
Ob konkreter Verkaufsplan oder erste Überlegung: Sie sprechen direkt mit mir, ohne Zentrale und ohne wechselnde Ansprechpartner.
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